Vermögenswirksame Leistungen: Extra-Geld für Arbeitnehmer

Geschenktes Geld einfach links liegen lassen? Unvorstellbar für viele Menschen. Und doch verzichten nach wie vor viele Arbeitnehmer auf die vermögenswirksamen Leistungen (VL), die ihnen zustehen. In vielen Betrieben haben Beschäftigte und Azubis Anspruch darauf. Auch Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst sind dabei. Pressesprecher Robert Elsberger erklärt, was vermögenswirksame Leistungen sind, wer Anspruch darauf hat und welche staatlichen Förderungen es gibt.

Herr Elsberger, vermögenswirksame Leistungen dienen als Beitrag zum Vermögensaufbau. Was genau kann man darunter verstehen?

Elsberger: Darunter versteht man tariflich oder betrieblich vereinbarte Zahlungen des Arbeitgebers an die Mitarbeiter zusätzlich zum Gehalt bzw. zur Ausbildungsvergütung. Das können bis zu 40 Euro monatlich sein. Ein sogenannter VL-Vertrag läuft in der Regel über sieben Jahre. Danach kann über das angesparte Geld verfügt werden. VL-Sparer ohne staatliche Förderung kommen auch vorher an ihr angespartes Geld.

 

Apropos staatliche Förderung: In welchen Umfang dürfen sich VL-Sparer auf Geldgeschenke vom Staat freuen?

Elsberger: Sofern die vermögenswirksamen Leistungen in einen Fonsparplan oder Bausparvertrag angelegt werden, beteiligt sich der Staat mit attraktiven Zulagen. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt bei Bausparverträgen 9 Prozent der jährlichen Sparleistung von maximal 470 Euro, wenn das zu versteuernde Einkommen 17.900 (35.800 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt. Bei Aktienfondssparplänen liegt sie bei 20 Prozent der jährlichen Sparleistung von maximal 400 Euro, wenn das zu versteuernde Einkommen 20.000 (40.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) nicht übersteigt.

 

Welche weiteren geeigneten Anlageformen gibt es darüber hinaus?

Elsberger: Jede Anlageform hat ihre Besonderheiten. So bietet zum Beispiel ein Fondssparplan auf Aktien höhere Renditechancen, beinhaltet jedoch auch ein Verlustrisiko. Bei einem Bausparvertrag legt man sich im Vorfeld auf die Ansparhöhe fest. Um herauszufinden, welches Produkt zu wem passt, ist es wichtig in einem persönlichen Beratungsgespräch die ganzheitliche Finanzsituation zu besprechen. Erst dann können wir eine individuelle und bedarfsgerechte Anlageempfehlung aussprechen. Diese Beratungsleistung bieten wir unseren Kundinnen und Kunden in Parkstetten gerne an.

 

Die wichtigste Frage lautet nun: Wie bekomme ich Vermögenswirksame Leistungen?

Elsberger: Angenommen Sie schließen einen VL-Vertrag ab, dann erhalten Sie dazu ein Schreiben, das Sie Ihrem Arbeitgeber vorlegen. Darin steht, wohin das Geld fließen soll. Von nun an überweist Ihr Arbeitgeber monatlich auf den VL-Vertrag. Egal, ob  man sich nun für einen Bausparvertrag oder einen Aktienfonds-Sparplan entscheidet, haben vermögenswirksame Leistungen stets eines gemeinsam: Sie sind bares Geld wert – und darauf sollte man nicht verzichten!

 

Kann man den VL-Vertrag zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen?

Elsberger: Einen VL-Vertrag kann man zum nächsten Arbeitgeber mitnehmen. Aber auch für Auszubildende, die nach Ihrer Ausbildung studieren möchten, lohnt es sich mit dem VL-Sparen zu beginnen. In Abhängigkeit des Vertrages können z.B. die monatlichen Raten aus eigener Tasche weitergezahlt werden, Zahlung reduziert oder auch zeitweise ausgesetzt werden. Gerade in Niedrigzins-Zeiten, wie wir sie aktuell haben, stellt diese Anlageform deshalb eine echte Alternative dar!


LINK:

Weitere wichtige Informationen rund um das Thema vermögenswirksame Leistungen gibt es auf unserer Homepage.

 

 

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