Ab heute neue Förderrichtlinien und höhere Zuschüsse!

Ab heute neue Förderrichtlinien und höhere Zuschüsse!

Am heutigen 24. Januar 2020 erhöhen sich Tilgungszuschüsse und die maximale Kredithöhe bei energieeffizientem Bauen. Stv. Vorstandsmitglied Direktor Franz Mühlbauer und Pressesprecher Direktor Robert Elsberger von der Sparkasse Niederbayern-Mitte stellen die wichtigsten Neuerungen vor. Egal ob Bauen oder Kaufen, energetische Sanierung, Modernisierung oder barrierefreier Umbau: Die Einbindung von öffentlichen Förderprogrammen spielt eine wichtige Rolle. Mit den im September 2019 auf den Weg gebrachten Klimazielen ändert sich die Ausgestaltung staatlicher Förderprogramme, so die beiden Sparkassenvertreter.

Mit einem deutlich höheren Tilgungszuschuss können Bauherren nun im Programm „Energieeffizient Bauen“ rechnen, so Mühlbauer. Das gilt für alle, die ein neues KfW-Effizienzhaus 55, 40 oder 40 Plus oder eine entsprechende Eigentumswohnung bauen oder kaufen. Neben attraktiven Zinsen bei einem Kreditbetrag bis zu 120.000 Euro, kann mit einem Tilgungszuschuss von bis zu 30.000 Euro gerechnet werden. „Ein Tilgungszuschuss reduziert letztlich das Darlehen, verkürzt die Laufzeit und muss somit nicht komplett zurückbezahlt werden“, so Mühlbauer. „Je besser der KfW-Effizienzhaus-Standard, desto höher ist der Tilgungszuschuss“.

Was ist zu tun um eine Förderung zu erhalten? Zunächst sollte ein Experte für Energieeffizienz zu Rate gezogen werden, denn energieeffizientes Bauen erfordert komplexes Fachwissen und es muss gewährleistet sein, dass die Baumaßnahmen auch zum gewünschten Ergebnis führen. Für die Finanzierung und die Beratung insbesondere zu den Details für eine erfolgreiche Förderung stehen die qualifizierten Beraterinnen und Berater der Sparkasse zur Verfügung, so Pressesprecher Elsberger.

Das Programm „Erneuerbare Energien – Standard“ ist ein Förderkredit für Strom und Wärme. Damit werden Investitionen von Privatpersonen, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen finanziert. Die Mittel müssen für Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme, für Netze, Speicher oder für die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien verwendet werden. Den „Zuschuss Baubegleitung“ erhält jeder, der für energetische Sanierungsmaßnahmen oder den Bau eines KfW-Effizienzhauses ein entsprechendes Förderprodukt, wie die Begleitung eines unabhängigen Experten für Energieeffizienz, nutzt. „Für die qualifizierte Baubegleitung gewährt die KfW Zuschüsse in Höhe von 50 % der Kosten für den Experten, was bis zu 4.000 Euro pro Vorhaben sein kann“, unterstreicht Mühlbauer.

Auch der Baukindergeld-Zuschuss erleichtert den Start ins eigene Zuhause, so Elsberger. 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro) können Familien mit Kindern und Alleinerziehende für den Bau oder Kauf der eigenen 4 Wände (rückwirkend ab dem 1. Januar 2018) erhalten. Voraussetzungen für die Beantragung des Baukindergeldes sind, dass sich das neue Eigenheim oder die Eigentumswohnung in Deutschland befindet. Des Weiteren muss der Antragssteller (Mit-)Eigentümer sein und zum ersten Mal ein bestehendes Gebäude oder eine Eigentumswohnung erwerben oder ein Haus bauen. Es gelten außerdem Einkommensgrenzen und es muss mindestens ein Kind unter 18 im Haus leben, für das Kindergeld gezahlt wird. Kein Baukindergeld gibt es für Kinder, die nach der Antragsstellung geboren werden. Der Freistaat Bayern erhöht mit dem Bayerischen Baukindergeld Plus zusätzlich das Baukindergeld um 300€ pro Kind.

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