KfW-55 Förderung wird eingestellt

KfW-55 Förderung wird eingestellt

Verbleibende Programme weiterhin attraktiv

Wer sich gerade für eine Neubauwohnung interessiert oder ein neues Haus finanzieren möchte, sollte das Objekt der Begierde noch einmal genau prüfen – und sich dann womöglich beeilen. Denn der Staat lässt die Förderung für das sogenannte „Effizienzhaus 55“ auslaufen, und zwar schon ziemlich bald. Noch bis Ende Januar nimmt die KfW aber Förderanträge für solche Objekte entgegen.

„Um die KfW-55-Förderung zu erhalten, war es bisher nötig, dass ein Neubau den entsprechenden Effizienzhausstandard erreicht,“ so Karl Wolf, KfW-Spezialist der Sparkasse Niederbayern-Mitte. Zum 1. Februar 2022 wird dieser Förderbaustein für Neubauten jedoch eingestellt. Dafür hat das Bundeswirtschaftsministerium eine Änderung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) auf den Weg gebracht.

Der KfW-55-Standard galt einst als der Maßstab für energieeffizientes Bauen und der Bund hat Neubauten mit diesem Standard lange gefördert. „Über die KfW konnten Bauherren sowohl zinsgünstige Darlehen bekommen als auch Zuschüsse von mehr als 25.000 Euro je gebauter Wohneinheit,“ erklärt Wolf. Doch nun ist der KfW-55-Standard nicht mehr ausreichend. Doch warum wird die KfW-55-Förderung eingestellt?

„Das Effizienzhaus 55 ist mit den heutigen modernen Baustoffen relativ einfach zu realisieren. Zusammen mit der seit dem 1. Juli angehobenen Förderung löste das bei der KfW eine enorme Nachfrage aus“, erläutert Wolf. Bisher entfielen immerhin ein Drittel der Förderungen auf die Einstiegsförderstufe mit dem KfW-Standard-55. Offenbar habe das Ministerium jetzt die Notbremse gezogen, vermutet Wolf. Künftig sollen die Mittel umgeschichtet und noch stärker dort eingesetzt werden, wo die Treibhausgas-Minderungen am höchsten ist. Das ist vor allem im Bereich der Gebäudesanierungen der Fall. Hier besteht der größte Nachholbedarf und das größte Einsparpotenzial.

Die Zuschüsse sollen deshalb in Sanierungen von Bestandsbauten und anspruchsvolle Neubauten wie z.B. das „Effizienzhaus 40“ umgeleitet werden.

Dieser Standard legt fest, dass der Neubau nur noch 40 Prozent Primärenergie verbraucht im Vergleich zu einem im Gebäudeenergiegesetz (GEG) festgelegten Referenzgebäude. Um dies umzusetzen, gibt es Vorgaben für die Dämmung der Gebäudehülle, für die installierte Heizungsart, für Fenster, Dach und mehr. Diese gesetzlichen Vorgaben für Gebäude sollen im Übrigen angehoben werden. Es werde wohl darauf hinauslaufen, dass in etwa die Anforderungen des heutigen „Effizienzhauses 55“ zum gesetzlich Mindeststandard werden, so interpretiert Wolf die Ankündigung der Bundesregierung.

Wer sich für einen anspruchsvolleren Energiestandard entscheidet kann zum Ausgleich der höheren Baukosten neben einem verbilligten Baukredit mit staatlichen Zuschüssen bis zu 37.500 Euro pro Wohneinheit rechnen. Der Lohn dafür: Ein zukunftsfähiges Gebäude mit langfristig massiv reduziertem Energieverbrauch. „Ein Aspekt, der angesichts stark steigender Energiepreise zunehmend an Bedeutung gewinnen werde“, gibt sich Wolf überzeugt.

„Für die Finanzierung und die Beratung insbesondere zu den Details für eine erfolgreiche Förderung stehen die qualifizierten Beraterinnen und Berater der Sparkasse zur Verfügung,“ so Wolf abschließend.

 

Bildunterschrift: Karl Wolf, KfW-Experte der Sparkasse Niederbayern-Mitte

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