Nach dem Brexit ist vor dem Brexit

Nach dem Brexit ist vor dem Brexit

Mit dem Austritt der Briten aus der EU starten neue harte Verhandlungen über die künftigen Wirtschaftsbeziehungen. Müssen Wertpapiersparer mitzittern?

Wenn am 31. Januar 2020 Big Ben elfmal läutet, ist das Vereinigte Königreich nach 47 Jahren nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. In Berlin ist es da schon Mitternacht. Und mancher Europäer mag sich dann auch fühlen wie zu Beginn der Geisterstunde. Denn nach dem Brexit ist vor dem Brexit.

So ist noch weitgehend unklar, wie in Zukunft die Wirtschaftsbeziehungen zwischen dem Vereinigten Königreich und den 27 Staaten der EU geregelt sein werden. Dies gilt es in der im Februar beginnenden Übergangsphase zu verhandeln. Dabei bleibt das Vereinigte Königreich noch im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion mit der EU. „Das Restrisiko eines No-Deal-Brexits verschiebt sich auf den 1. Januar 2021”, stellt Deka-Chefvolkswirt Ulrich Kater nüchtern fest.

Von diesem Rückfall auf Mindestnormen der Welthandelsorganisation mit Zöllen, Quoten und nicht-tarifären Handelshemmnissen bis zur umfassenden Freihandelszone sind viele Szenarien denkbar. Klar ist nur, dass der No-Deal vor allem für die britische Wirtschaft und weniger stark für die übrigen EU-27-Staaten der schädlichste Ausgang wäre.

„Das Restrisiko eines No-Deal-Brexits verschiebt sich auf den 1. Januar 2021“ Deka-Chefvolkswirt Ulrich Kater

Aber sogar dieser Worst Case hat inzwischen einiges von seinem Schrecken verloren. Denn zum einen haben die internationale Wirtschaft wie auch die EU umfangreiche Notfallpläne für diesen Fall vorbereitet. Zum anderen haben sich die EU und Boris Johnson auf eine Notfalllösung geeinigt, die Konflikte an der irischen Außengrenze vermeidet. Die Zollgrenze zwischen der EU und UK würde nach einem Abkommen vom vergangenen Oktober innerhalb des Vereinigten Königreichs in der Irischen See verlaufen – und nicht mehr zwischen dem britischen Nordirland und dem EU-Mitglied Irland.

Johnson setzt die EU unter Druck

So weit, so gut. Dennoch setzt der britische Premier, frisch gestärkt durch eine große Parlamentsmehrheit, die EU und sich selbst unter Verhandlungsdruck. Denn er will in nur elf Monaten ein umfangreiches Freihandelsabkommen aushandeln. Dazu hat er eine Verlängerung der Übergangs- oder Verhandlungsphase über den 1. Januar 2021 per Gesetz ausgeschlossen.

Bis 1. Juli 2020 könnte das Vereinigte Königreich theoretisch Aufschub bei der EU beantragen, dann würde es de facto bis maximal Ende 2022 im zollfreien Binnenmarkt und in der Zollunion verbleiben – mit allen Rechten und Pflichten. Genau das will Johnson aber vermeiden, „denn damit könnte er keinen eigenen Vertrag mit den USA verhandeln”, so Kater. Allerdings dauerte es in vergleichbaren Fällen, wie etwa zwischen Kanada und der EU, viele Jahre, bis Freihandelsabkommen ausgehandelt waren. In elf Monaten sei es „im Grunde unmöglich“, alle Themen von Datenschutz bis Zollfreiheit neu zu regeln, sagt EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen – und alle entscheidenden Repräsentanten der europäischen Institutionen pflichten ihr in ähnlichen Worten bei.

Auch die Deka-Experten halten es darum für am wahrscheinlichsten, dass die Briten bis Ende des Jahres erst einmal „ein Teilabkommen zum freien Warenhandel vereinbaren, um einen No-Deal-Brexit zu vermeiden”. Über Dienstleistungen würde man später sprechen. Gerade für die eng verwobene Industrie und den Handel beider Wirtschaftsräume wäre das ein wichtiger erster Schritt.

Das Hin und Her sehen nach fast vier Jahren Brexit-Drama inzwischen auch die Finanzmärkte pragmatisch. „Außer beim britischen Pfund und den Renditen britischer Staatsanleihen kommt es kaum noch zu spürbaren Reaktionen”, sagt Ulrich Kater. Und da das Vereinigte Königreich ohnehin nur einen Anteil von 2 Prozent zur globalen Wirtschaftsleistung beisteuert, bleiben die Dinge im größten Teil der Welt so oder so, wie sie bisher waren.

Ähnlich gelassen können es auch Wertpapiersparer sehen, die auf einen diversifizierten, auf lange Sicht ausgerichteten Vermögensaufbau setzen. Dann, so Kater, sei auch der Brexit Teil II nichts, worauf man spekulieren sollte – „aber auch nichts, was man fürchten muss”.

 

Der weitere Brexit-Fahrplan

  1. Januar 2020: Um Mitternacht deutscher Zeit endet die EU-Mitgliedschaft des Vereinigten Königreichs (23.00 Uhr britischer Zeit).

 

  1. Februar 2020: Die Übergangsphase bis mindestens Ende 2020 beginnt. Das Vereinigte Königreich bleibt bis dahin noch im EU-Binnenmarkt und in der Zollunion mit der EU, allerdings ohne Mitspracherecht. Ab diesem Zeitpunkt sollen die künftigen Beziehungen und ein Freihandelsabkommen verhandelt werden.

 

10.-13. Februar 2020: Das Europaparlament will bei seiner Plenarsitzung in Straßburg die Position zu den Verhandlungen mit dem Vereinigten Königreich festlegen.

 

  1. Februar 2020: Die Europaminister der Mitgliedstaaten verabschieden das Mandat für die Verhandlungen; damit können die Gespräche über das Freihandelsabkommen starten.

 

  1. Juli 2020: Die britische Regierung muss spätestens jetzt entscheiden, ob sie die Verhandlungsphase für das Freihandelsabkommen über Ende 2020 hinaus verlängern will – für ein oder zwei Jahre. Boris Johnson hat eine Verlängerung aber per Gesetz ausgeschlossen. Nur ein neues Gesetz könnte das noch rückgängig machen.

 

Oktober/November 2020: Wurde eine Vereinbarung geschlossen, muss sie noch ratifiziert werden. Für ein reines Handelsabkommen reicht die Zustimmung der Briten und des Europaparlaments.

 

Quelle: fondsmagazin.de

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