Photovoltaikanlagen müssen nochmals registriert werden – Ansonsten Einspeisevergütung gefährdet

Photovoltaikanlagen müssen nochmals registriert werden – Ansonsten Einspeisevergütung gefährdet

Seit 31. Januar ist das sogenannte Marktstammdatenregister online. Was dazu von Besitzern insbesondere von PV-Anlagen zu beachten ist, darüber informiert Karl Wolf, Energieberater der Sparkasse Niederbayern-Mitte.

Die Zahl der Stromerzeuger hat längst die Millionengrenze überschritten. Damit Netzbetreiber, Politik und Behörden auf aktuelle und vor allem einheitliche Daten zur Strom- und Gasversorgung zugreifen können wurde das Marktstammdatenregister (MaStR) eingeführt. Die entscheidende Folge für Besitzer von PV-Anlagen: Alle Betreiber müssen ihre auch bereits existierenden Anlagen dort erneut registrieren. „Leider gibt es keine automatisierte Übertragung aus dem bisherigen System in das neue Marktstammdatenregister“, so der Hinweis von Karl Wolf. Also müsse man sich wohl oder übel damit befassen.

Zunächst muss man auf dem Onlineportal www.marktstammdatenregister.de ein persönliches Benutzerkonto für den Zugang einrichten. Weitere Klicks führen dann zur Registrierung als Anlagenbetreiber. „Zuletzt geben Sie die speziellen Daten zu Ihrer Anlage wie z.B. Standort, Datum der Inbetriebnahme, technische Merkmale, usw. ein“ so Wolfs Erläuterung. Unterlagen wie Rechnungen vom Kauf der Anlage und die Abrechnung des Netzbetreibers können dazu hilfreich sein. „Wer mehrere Anlagen betreibt. z.B. weil er seine PV-Anlage erweitert hat, muss jede Anlage einzeln erfassen“. Hilfe findet man auf der MaStR-Internetseite mit sogenannten FAQ`s und Erklärvideos.

Wie sieht es nun mit den Fristen aus?  Neuanlagen müssten innerhalb eines Monats gemeldet werden. Keine besondere Eile sei dagegen bei bestehenden Anlagen notwendig, beruhigt Karl Wolf. „Für alle Betreiber von Bestandsanlagen gibt es nämlich eine zweijährige Übergangsfrist, um sich erneut zu registrieren. Trotzdem sollte man das nicht auf die lange Bank schieben“, so der Rat des  Sparkassenenergieberaters. „Wer die Anmeldung nämlich vergisst, hat durchaus mit Folgen bis hin zu Kürzungen der Einspeisevergütung zu rechnen“. Das neue Marktstammdatenregister gilt im Übrigen nicht nur für PV-Anlagenbetreiber. Es erfasst alle Akteure des Strom- und Gasmarktes.

Bild:  Die Anmeldung von PV-Anlagen im neuen Marktstammdatenregister nicht auf die lange Bank schieben, dazu rät Sparkassenenergieberater Karl Wolf

 

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