Neue staatliche Förderungen: Jetzt ins Eigenheim

eingestellt von am 26. November 2018

Neue staatliche Förderungen: Jetzt ins Eigenheim

 

Die meisten Menschen träumen von einem Leben in den eigenen vier Wänden. Dies ist eine teure Angelegenheit. Auf dem Weg ins eigene Zuhause können Sie daher künftig von noch mehr staatlicher Förderung profitieren.

Diese Förderungen gibt es in Bayern:

  • Bayerische Eigenheimzulage: einmalig 10.000 Euro
  • Baukindergeld des Bundes: 1.200 Euro pro Jahr und Kind
  • Bayerisches Baukindergeld Plus: zusätzliche 300 Euro pro Jahr und Kind

Was ist die Bayerische Eigenheimzulage?

Seit dem 1. September 2018 können Sie beim Bau oder Kauf einer selbst genutzten Immobilie die Bayerische Eigenheimzulage von einmalig 10.000 Euro beantragen (rückwirkend zum 1.Juli 2018). Diese Förderung erhalten nicht nur Familien. Profitieren können alle, die seit mindestens einem Jahr ihren Wohnsitz in Bayern haben oder dauerhaft in Bayern arbeiten.

Auch hier gelten folgende Einkommensgrenzen/pro Jahr:

Einkommensgrenzen

 

Beantragt wird die Bayerische Eigenheimzulage bei der BayernLabo. (https://bayernlabo.de/antragsformular-ehz/)

 

Was ist das Baukindergeld und das Bayerische Baukindergeld Plus?

Das Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr und Kind erhalten Familien und Alleinerziehende für den Kauf oder Bau eines Eigenheims. (rückwirkend ab 1.Januar 2018).

Förderfähige Personen sind:

Familien, Alleinerziehende oder unverheiratete Paare, wenn

  • Sie zum ersten Mal ein bestehendes Gebäude oder eine Eigentumswohnung erwerben oder ein Haus bauen
  • Der Antragsteller (Mit-) Eigentürmer dieses einzigen und selbst genutzten Wohneigentums des Haushaltes ist
  • Mindestens ein Kind unter 18 Jahre im Haushalt lebt, für das sie Kindergeld erhalten
  • Der Wohnsitz in Deutschland ist

Beantragt wird das Baukindergeld bei der KfW. (www.kfw.de/424)

 

Der Freistaat Bayern erhöht mit dem Bayerischen Baukindergeld Plus das Baukindergeld um 300 Euro pro Kind, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt wird:

  • Wohnsitz seit mindestens einem Jahr in Bayern oder
  • Dauerhafte Arbeit in Bayern

Beantragen können Sie den Zuschuss bei der BayernLabo. (https://bayernlabo.de/antragsformular-bkg/)

Beide Zuschüsse können für 10 Jahre bezogen werden.

Wie hoch sind die Einkommensgrenzen beim Baukindergeld und beim Bayerischen Baukindergeld plus?

 

Die Zuschüsse können beantragt werden, wenn das zu versteuernde Familieneinkommen mit einem Kind jährlich höchstens bei maximal 90.000 Euro liegt (75.000 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen plus 15.000 Euro Freibetrag pro Kind). Bei jedem weiteren Kind erhöht sich die Einkommensgrenzen um 15.000 Euro.

Beispielrechnung

 

Wann muss ich die Fördergelder beantragen?

 

Die Fördergelder laufen bis 31.12.2020.

Einzugsdatum: 01.01-17.09.2018                 Antragstellung bis 31.12.2018

Einzugsdatum: Ab 18.09.2018                      Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Einzug (Einzugsdatum auf Meldebestätigung Ihrer Gemeinde)

 

Sichern Sie sich folglich Ihre Zuschüsse und vereinbaren noch heute einen Termin bei unserem Berater.

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