Pflegereform, Kindergeld, Steuern – Das ändert sich 2017
Zum 1. Januar 2017 gibt es zahlreiche gesetzliche Änderungen, die Auswirkungen auf Ihren Geldbeutel haben können. Hier die wichtigsten Informationen für Sie im Überblick.
Neue Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung
In der gesetzlichen Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung steigen die Beitragsbemessungsgrenzen. Sie betragen nun monatlich 6.350 Euro im Westen und 5.700 Euro im Osten. Bis zu diesen Grenzen wird das Bruttoentgelt zur Berechnung der Beiträge herangezogen. Erst der darüberliegende Teil des Gehalts ist nicht mehr beitragspflichtig.
Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt auf 4.350 Euro im Monat. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung bleibt stabil bei 14,6 Prozent. Arbeitnehmer müssen davon 7,3 Prozent tragen. Dazu kommen je nach Krankenkasse einkommensabhängige Zusatzbeiträge. Die Obergrenze für die Versicherungspflicht steigt auf 57.600 Euro. Wer mehr verdient, kann unter Umständen in die private Krankenversicherung wechseln.
Entlastung bei der Einkommensteuer
Der Grundfreibetrag, auf den keine Einkommensteuer zu zahlen ist, wird 2017 angehoben. Er orientiert sich am Existenzminimum. Weil das erhöht wurde, muss für 2017 auch der Grundfreibetrag steigen. Er soll voraussichtlich von derzeit 8.652 Euro für Alleinstehende (17.304 für zusammenveranlagte Ehepaare) auf 8.822 Euro (17.644 für Ehepaare) angehoben werden. Allerdings ist das entsprechende Gesetz bislang noch nicht endgültig verabschiedet. Wenn dies nicht mehr im alten Jahr erfolgt, wird der Grundfreibetrag vom Gesetzgeber erst im Laufe des Jahres 2017 angehoben. Die Regelung tritt dann rückwirkend zum 1. Januar in Kraft.
Mehr Geld für Kinder
Das Kindergeld soll je Kind um 2 Euro pro Monat steigen. Beim Kinderfreibetrag ist eine Anhebung auf 7.358 Euro jährlich pro Kind geplant. Eltern erhalten entweder das Kindergeld oder den Kinderfreibetrag. Beides zusammen ist nicht möglich. Das Finanzamt prüft automatisch, was für die Eltern vorteilhafter ist. Auch die Anhebung von Kindergeld und Kinderfreibetrag wird möglicherweise erst im nächsten Jahr rückwirkend vom Gesetzgeber verabschiedet.
Der Garantiezins sinkt
Wer ab dem 1. Januar 2017 eine Lebensversicherung abschließt, erhält nur noch einen Garantiezins von 0,9 Prozent statt bislang 1,25 Prozent. Die Verzinsung der Altverträge bleibt unverändert. Ein niedriger Garantiezins hat unter anderem Auswirkungen auf die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn mit dem Garantiezins fällt die Verzinsung der Rückstellungen, die Versicherer für die Leistungen an ihre Kunden aufbauen. Fällt also der Garantiezins, werden bei gleichen Leistungen voraussichtlich die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung steigen. Dies gilt für Neuverträge ab 2017.
Hartz-IV-Sätze werden angehoben
Ab Januar gibt es mehr Geld für die Bezieher der Grundsicherung. Bei Alleinstehenden sind es nun 409 Euro statt 404 Euro, bei Paaren 368 Euro statt 364 Euro je Partner. Mit einem Plus von 21 Euro monatlich steigen die Leistungen für Kinder zwischen 6 und 13 Jahren am stärksten – auf 291 Euro.
Pflegereform 2017
Egal ob körperlich oder psychisch beeinträchtigt: Ab 2017 erhalten alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen von Pflegeversicherungen. Die bisherigen Pflegestufen I bis III werden durch fünf Pflegegrade abgelöst. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit orientiert sich in Zukunft an der Frage, wie selbstständig die Pflegebedürftigen bei der Gestaltung verschiedener Lebensbereiche sind. Dadurch erhalten mehr Menschen Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Wie bisher gilt: je höher der Pflegegrad, desto höher die Leistungen, die der Pflegebedürftige erhält.
Verbesserter Mutterschutz
Das im Wesentlichen aus dem Jahr 1952 stammende Mutterschutzgesetz wurde in vielen Punkten überarbeitet. Beispielsweise gilt der Mutterschutz erstmals auch für Schülerinnen und Studentinnen. Die Schutzbestimmungen sollen für diese Personengruppe aber flexibel gehandhabt werden können. Nach einer Fehlgeburt ab der 12. Schwangerschaftswoche erhalten Frauen grundsätzlich einen viermonatigen Kündigungsschutz. Das Beschäftigungsverbot für Schwangere zu Abendzeiten sowie an Sonn- und Feiertagen wurde gelockert, soweit die werdende Mutter zustimmt und eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegt.
Neue 50-Euronote kommt
Die Europäische Zentralbank tauscht den 50-Euro-Schein aus. Die meistgenutzte Banknote im Euroraum ist nun deutlich fälschungssicherer. Umlaufstart ist der 4. April. Der alte „Fünfziger“ behält seinen Wert, wird aber nach und nach aus dem Verkehr gezogen.
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