Zahlungsaufforderungen: Nicht alle sind rechtens
Post von einem Inkassobüro! Haben Sie einen Fehler gemacht, vielleicht vergessen, eine Rechnung zu begleichen? Möglich. Vielleicht sollen Sie aber auch nur abgezockt werden. Erfahren Sie hier, worauf Sie achten sollten.
Im Briefkasten liegt ein Brief von einem Inkassobüro. Das muss gar nichts heißen. Viele Ärzte beispielsweise arbeiten mit solch einem Unternehmen zusammen, weil das Nachhalten der Rechnungseingänge für sie zu aufwendig wäre. Sie verkaufen also ihre Forderungen – erhalten dafür aber vom Inkassounternehmen sofort ihr Geld. Möglicherweise haben Sie einfach vergessen, eine Rechnung zu begleichen. Oder wegen fehlender Kontodeckung konnte eine Abbuchung nicht ausgeführt werden. Bleiben Sie also ganz ruhig, wenn Sie den Brief öffnen.
Im ersten Schritt sollten Sie nun prüfen:
Wer ist der Auftraggeber und wofür sollen Sie zahlen?Kommt Ihnen die Rechnung merkwürdig vor, können Sie recht einfach überprüfen, ob der Absender überhaupt berechtigt ist, bei Ihnen Geld einzutreiben. Im Rechtsdienstleistungsregister sehen Sie schnell, ob das Inkassobüro eine Zulassung von einem Amts- oder Landesgericht hat. Ist diese vorhanden und ist die Rechnung grundsätzlich gerechtfertigt, setzen Sie sich mit dem in Rechnung gestellten Betrag auseinander:
- Ist deutlich erkennbar, wie sich der Betrag zusammensetzt?
- Wie hoch sind die Verzugszinsen? Für welchen Zeitraum? Aufgrund welcher Forderungssumme? Wie hoch ist der Zinssatz?
- Wurden Gebühren für eine Adressermittlung oder Kontoführung in Rechnung gestellt? Das ist nicht erlaubt.
- Verstehen Sie die Rechnung nicht, fragen Sie nach. Die Verbraucherzentrale unterstützt Sie bei solch einem Fall.
Wie Sie der Zahlungsaufforderung widersprechen
Ist die Forderung unberechtigt, sollten Sie sie schriftlich zurückweisen und ein Einschreiben schicken. Falls ein gerichtlicher Mahnbescheid Sie erreicht, sollten Sie sofort Einspruch einlegen, zumindest wenn die Forderung nicht rechtens ist. Spätestens jetzt wäre außerdem ein guter Zeitpunkt, einen Rechtsanwalt einzuschalten.
In diesen Fällen hilft meist auch eine Rechtschutzversicherung weiter. Sie bietet Ihnen umfassenden Schutz im Streitfall – und erstattet Ihnen Prozesskosten inklusive Anwalts- und Gutachterhonorare sowie die Anwaltsgebühren für außergerichtliche Beratungen. Mehr dazu erfahren Sie von unseren Sparkassenberatern oder auf unserer Internetseite
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